Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Als Gott mal jüngst in Sendling war,
da zauberte er wunderbar:
Er ließ, ganz leicht und wie aus Tüll
Buchstaben schweben überm Müll.
Die einen hell, die andern dunkel,
ein Typo-grau-in-grau-Gefunkel.
Dem Ä schuf er 2 schöne Striche,
der Tonne 4 Reserve-Iche.
Dann musste er, um kurz nach vier,
zu Freunden auf ein kleines Bier.
Er lief, um sich nicht zu verspäten,
und hinterließ Antiquitäten.