Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Blätter sollen mich verführen
Scharf und unscharf stehn sie da
Perlengleich auf dünnen Schnüren
Vor dem sanften Lalila
Hätte beinach auch geklappt
Wie sie da so zirzend stehn
Hab sie grade noch ertappt:
Sind ein Stück zu fotogen
Sie sind auf jeden Fall sehr gut in Form für Wembley.