Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Gäbe es ein letztes, in diesem Leben anzusehendes, Bild – dieses Vollrohrkomik-Motiv hier wäre es. Mehr geht kaum.
Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte lege ich hiermit also fest, dass in nicht allzunaher Ferne mir an meinem Sterbebett ein Papierabzug dieses Gremmerschen Kaffewärmer-Motivs gezeigt werden soll – selig und belustigt werde ich dann entschlafen, im festen Wissen: Nichts war umsonst. Und bitte dann: Wecker auf 11 Uhr!