Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Ich hätte der Versuchung nicht widerstehen können, in diesem Bild allerlei Linien zu korrigieren. Sie hingegen kriegen es einfach so hin, dass zwar alles leicht nach links kippt (ach, wenn’s doch bloß so wäre!) und dennoch über allem ein gradstehender Kirchturm thront. Also wirklich! Und dann noch dieses beinah unverschämt gut festgehaltene Heckenlicht – vom herausgeschälten fluffig-belebten Himmelsgedöns gar nicht erst zu sprechen …
Danke sehr, im Heckenlicht festhalten ist sie wirklich gut, die DP2M.