Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Zeus zuckte sich blitzschnell durch die Pfütze, rannte die Treppe hinauf, verschnaufte kurz und verwandelte sich dann entweder in einen Schwan oder in die Parkstadt-Tram genannte Linie 23, die vorläufig noch in Höhe des Frankfurter Rings endet, aber das würde er auch noch ändern!
Ich finde das von aufmerksamen Riesenhänden bereitgehaltene weiße Aufwischtuch so unglaublich.
Ulli
Ich dachte zunächst: Zu spät ans Taschentuch gekommen – das Malheur ist bereits passiert. Gesundheit!
Ich glaub, ich muss mal…