Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Wenn man sich so zum Licht hinstreckt
und einem Stuhl die Lehne leckt;
wenn man als halbtotes Subjekt
mit Schrumpelpumpel-Gendefekt
das Holz mit Blütenstaub verdreckt,
dann hat man wirklich nichts gecheckt –
oder man ist eine sehr sehr alte Tulpe.
Stand-up poetry