Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
da wald steht stüh
ka vogl fliagt am himmel
und unter ana bruckn
zwa kinder, die si duckn
und eng und enger ruckn
da wind kummt auf
der erste blitz zuckt nieder
und unten in die häueser
werdn die gebete leiser
der haß wachst auf’n kaiser
georg danzer, ruhe vor dem sturm