Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Das gestikulierende Strichmännchen als Schattenriss auf der Brüstung hat mir dann erklärt, was hier Sache ist.
Vor jenem sauerländischen
LuftLustschloss, das von aussen leichte Verwahrlosungstendenzen zeigt, hat ein lokaler Gärtnereibetrieb, angeleitet von einem Landschaftsarchitekten aus Balve, die zu pflanzenden Buchsbäumchen mitsamt der auf den weiss prangenden Plastikspatel aufgedruckten Benennung und Pflegeanleitung schon einmal „ungefähr“ so hingestellt, wie sie dann gepflanzt werden, auf dass die barocke Pracht wiederauferstehe.