Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Das nutzlose Getöse sei heute gepriesen. Blumensträuße und gerollte Servietten stützen einen abgesetzten Profilsims ab, und das ist nur ein Ausschnitt. Sonst kein prinzipieller Freund von Gründerzeitgedöns, finde ich aber, dass sich das Bauhaus mal nicht so haben soll mit seinem Kitsch der Leere und der Reinheit. Krieg erst mal so einen Schatten hin, Bauhaus! So. Und auch die Spuren der Narrenhände stinken ab hier.